Heinz Ellerbrok
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Dr. Heinz Ellerbrok ist Leiter der Abteilung ZIG 4: Public-Health-Laborunterstützung
des Robert Koch-Instituts.
Vernetzungen
- Er ist Gesellschafter der Firma GenExpress. [1]
PCR-Test
Im Gegensatz zur EM, die den Erreger selbst abbildet, und zur Zellkultur, die das Wachstum des Erregers und damit seine Vitalität nachweist, weist die PCR lediglich Nukleinsäuren nach, also das Erbmaterial (Gene oder Genomäquivalente) eines Erregers.
— Pauli, G. und Ellerbrok, H.
zitiert in Biologische Gefahren I Handbuch zum Bevölkerungsschutz
Veröffentlichungen
- Pauli, G. & Ellerbrok, H. (2003). Diagnostik von Proben bei vermuteten bioterroristischen Anschlägen. Bundesgesundheitsblatt, 46, 976-983
zusammen mit Christian Drosten
- First International Quality Assurance Study on the Rapid Detection of Viral Agents of Bioterrorism eingereicht 15.8.2003, veröffentlicht 7.4.2004
- 2019 meeting of the global virus network 1.12.2019
Siehe auch
🔥 06.03.21 | Rubikon: »Mit Kanonen auf Schüler«
»Doch das RKI verwirrt offensichtlich gerne mit Fakten. Auch sich selbst. Etwa mit Interessenkonflikten, die gar keine seien: So ist der Leiter für Public-Health-Laborunterstützung des RKI, Heinz Ellerbrok, Gesellschafter von GenExpress, einer Firma, die mit „Standards für PCR und Real Time-PCR“ Geschäfte macht. Zwar könne sich RKI-Präsident Lothar Wieler dazu nicht äußern, Ellerbrok war schon früher in „Doppelfunktion“ tätig, aber Interessenkonflikt sei das keiner, so das RKI gegenüber dem Handelsblatt, denn eine Beteiligung an einem Unternehmen sei keine „Tätigkeit gegen Entgelt“ und damit okay.«
»Doch das RKI verwirrt offensichtlich gerne mit Fakten. Auch sich selbst. Etwa mit Interessenkonflikten, die gar keine seien: So ist der Leiter für Public-Health-Laborunterstützung des RKI, Heinz Ellerbrok, Gesellschafter von GenExpress, einer Firma, die mit „Standards für PCR und Real Time-PCR“ Geschäfte macht. Zwar könne sich RKI-Präsident Lothar Wieler dazu nicht äußern, Ellerbrok war schon früher in „Doppelfunktion“ tätig, aber Interessenkonflikt sei das keiner, so das RKI gegenüber dem Handelsblatt, denn eine Beteiligung an einem Unternehmen sei keine „Tätigkeit gegen Entgelt“ und damit okay.«