PCR-Test: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Februar 2021, 00:13 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Cycle Threshold (Ct-Wert)
Ct-Wert bzw. Ct-Wert, abgekürzt für engl. cycle threshold (wörtl. „Zyklus-Schwelle“)
Im Corman-Drosten-Paper werden 45 Zyklen beschrieben, aber ohne eine klare Grenze nach oben zu definieren.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz gibt an, dass in der Regel 45 Zyklen verwendet werden und bleibt über das tatsächlich verwendete Limit schwammig.[1]
Auskunft der Stadt Neumünster: Vom CT-Wert als Einzelparameter wird in der Regel keine Entscheidung abgeleitet.
[1]
Teststrategie
Aus dem ursprünglich geheimen Strategiepapier des Bundesinnenministeriums:
Sobald die geschätzte nötige Testkapazität erreicht ist, wird die Anzahl neu gefundener Fälle pro Tag zunächst hochschnellen. Wenn die Schätzung richtig war, kommt sie nach der Zeitspanne (z. B. nach 10 Tagen) wieder herunter.
Siehe auch: Urangst / Szenarienpapier "Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen" des Bundesinnenministeriums
Systematische Tests ("Massentests")
Aufgrund der dauernden Änderungen der Teststrategie sagen die Testergebnisse wenig über das Infektionsgeschehen aus. Man müsse systematisch testen und mehr Informationen über die Getesteten ermitteln (z. B. den Beruf), sagte der Virologe Hendrik Streeck in einem Interview (Welt Online). In diesem Artikel heißt es auch:
Die aktuellen Zahlen der Neuinfektionen vermittelten daher ein falsches Bild und sollten deshalb nicht dem Zweck politischer Entscheidungen dienen. … „Derzeit wissen wir wie gesagt nicht, wer sich wo und wie überhaupt ansteckt, warum es überhaupt noch Infektionen gibt, wir tappen einfach im Dunkeln.“
Empfehlung der WHO
Am 7.12.2020 schrieb die Weltgesundheitsorgansation (WHO): https://www.who.int/news/item/14-12-2020-who-information-notice-for-ivd-users
Hinweis: Dieser Artikel ist auf der WHO-Seite nicht mehr auffindbar. Statt dessen gibt es https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 diesen abgeschwächten Artikel bei dem die Hinweise auf das Background Noise und auf die Betrachtung des Testergebnisses im Zusammenhang fehlen. Man beachte die Namensähnlichkeit der Links.
Ältere Versionen dieses Artikel im Internet Archive:
Die erste Version des Ursprungs-Artikels war vom 2. Januar. Die letzte vom 21.Januar.
3.1.2021
Der Nachfolgeartikel im Webarchive:
Die erste Version des Nachfolgeartikels war vom 20.1.2021.
Der neue Artikel ist an dem Tag erschienen, als hier in diesem Wiki auf die Diskrepanzen zur Falldefinition hingewiesen wurde.
Erhöhtes Risiko falscher SARS-CoV-2-Ergebnisse
Description of the problem: WHO has received user feedback on an elevated risk for false SARS-CoV-2 results when testing specimens using RT-PCR reagents on open systems.
Falsch-Positive bei hohen Ct-Werten
In some cases, the IFU [instructions of use] will state that the cut-off should be manually adjusted to ensure that specimens with high Ct values are not incorrectly assigned SARS-CoV-2 detected due to background noise.
Testergebnisse im Zusammenhang betrachten
healthcare providers are encouraged to take into consideration testing results along with clinical signs and symptoms, confirmed status of any contacts, etc.
Das heißt wegen der Testunsicherheit sollte das Testergebnis alleine nicht das Kriterium sein, sondern man sollte klinische Symptome oder Kontakte zu Positiven mitbetrachten. In Deutschland wird das nicht konsequent gemacht. Gestorbene werden posthum getestet und anhand des Testergebnisses als Corona-Tote gelistet. Wer ins Krankenhaus eingeliefert wird, wird getestet und im positiven Fall als Corona-Patient in die Statistiken aufgenommen. Symptomlose Gesunde werden bei positiven Testergebnissen in Quarantäne gesteckt. Auch die WHO selber ist diesbezüglich inkonsequent. In der WHO COVID-19 Case definition wird ein positiver Test als hinreichend für eine Feststellung als Infektionsfall definiert.
Kritik am COVID-19-PCR-Test
- Corman-Drosten-Review-Report
- Offener Brief vom 2.1.2021 mit dem Titel:
Challenging Diagnostic and PCR Protocols for COVID-19 in Ontario, Canada
Gerichtsverfahren
Verfassungsbeschwerde des Richters Dr. Pieter Schleiter
Dr. Pieter Schleiter (aktiver Richter am Landgericht Berlin) legte im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. In puncto PCR-Test bitte insbesondere die Ausführungen in dem Abschnitt Fehlende Angemessenheit infolge unzureichender Aussagekraft des sogenannten PCR-Tests für das Pandemiegeschehen ab Seite 84 beachten.
PDF (190 Seiten – Inhaltsverzeichnis ab Seite 6 beachten)
🔥 14.01.21 | 2020NEWS: Richter erörtert seine Verfassungsbeschwerde
Wodarg gegen Volksverpetzer
Fuellmich gegen Drosten
Portugiesisches Berufungsgericht
Das portugiesische Berufungsgericht hat die Quarantänemaßnahmen allesamt aufgehoben mit der Begründung: ‚Wir haben nur einen PCR-Test und ein PCR-Test weist keine Infektion nach.‘ (Quelle: Blauer Bote Magazin – Wissenschaft statt Propaganda)
Angeblich wurde gegen die beiden Richterinnen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Zitat
Sowohl Antigenschnelltests als auch PCR-Tests auf SARS-CoV-2 liefern nur eine Momentaufnahme und sagen nichts über den tatsächlichen Infektionsstatus eines Getesteten aus.
Verschiedenes
🔥 05.11.20 | „Ärztekammer kritisiert Tests für Bürger ohne Symptome“
🔥 10.10.20 | Bayerische Landesärztekammer | »Aussagekraft von PCR-Tests auf SARS-CoV-2 erhöhen« »Bei Proben mit viel Virusmaterial schlägt der Test relativ schnell an. Sind dazu mehr als 35 Runden nötig, trägt der Patient laut führenden Virologen in der Regel aber eine geringe Viruslast in sich, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vermehrungsfähig ist.«
🔥 Weitere Infos:
- Ärzte für Aufklärung: PCR-Tests und ihre Limitation
- Österreichischer "Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss" zum PCR-Test
- Abschnitt "PCR-Test // RT-PCR-Test / PCR-Methode" auf der FreeWiki-Seite "Corona / Corona-Katastrophe / Corona-Krise / COVID-19-Pandemie"
Siehe auch
- PCR-Test // RT-PCR-Test / PCR-Methode
- The history of PCR
- Anleitung zur eigenen Strafanzeige gegen den PCR-Test Strafanzeige wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung in Tatmehrheit mit Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Freiheitsberaubung