Verleumdung
Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person gegenüber einem Dritten ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.« (Quelle /Wikipedia)
Strafvorschrift: § 187 Strafgesetzbuch (StGB)
Inhaltsverzeichnis
Medien
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Weblinks
Wikipedia
- Artikel Ehrdelikt
- Artikel Verleumdung (Deutschland)
- Artikel Verleumdung (Österreich)
- Artikel Verleumdung (Schweiz)
– Bitte die Kategorie/n unter jedem Wikipedia-Artikel beachten. –
Youtube
- Playlist Verleumdung