Diskussion:Beleidigung

Aus FreeWiki
Version vom 22. April 2019, 02:17 Uhr von Manorainjan (Diskussion | Beiträge) (import)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Anmerkung von Max Stirner

Dieser Artikel bietet nur eine rechtspositivistische, methodische Darlegung als Konnotation von Beleidigung, die keineswegs zwingend oder objektiv sein muss. Sie wird in der Form auch schon in einschlägigen Artikeln erklärt und kann daher nur als weiterer Überblick dienen und um hier diesen einschränkenden Hinweis anzubringen. Manche Menschen meinen, wenn ein Begriff verwendet wird, der auch im Strafgesetz enthalten ist, dass das Strafgesetz dann Definitionshoheit besäße. Der Begriff ist aber älter als jedes Strafgesetz und vielfältig subjektiv auslegbar. Vor allem kann die Wahrheit eine Person am besten beleidigen. Es empfiehlt sich insbesondere bei Zwang anwendenden Amtspersonen dies nicht zu arg zu strapazieren.