Beleidigung

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Die Beleidigung ist ein Straftatbestand nach § 185 StGB. Die Polizeiliche Aufklärungsquote bei Beleidigungen in Deutschland lag 2018 bei 90%.

Gesetzestext

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, 
wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, 
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abgrenzung

  • Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB bedeutet die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten in dem Willen, dass diese Äußerung auch zur Kenntnis genommen wird.
  • Im engeren persönlichen (Familien-) Kreis sind Beleidigungen nicht strafbar.
  • Ehrenrührige Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Betroffenen können eine Beleidigung darstellen, wenn dies im Wissen über die Unwahrheit der Äußerung geschieht.
  • Tätliche Beleidigungen sind Taten, die die beleidigte Person körperlich berühren bzw. Gesten, die von der beleidigten Person persönlich gesehen werden.
  • Sofern die Beleidigung mittels einer unwahren Tatsachenbehauptung erfolgt, wird sie durch die speziellen Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB) verdrängt.

Verfolgung

Die Beleidigung wird nur auf Antrag des Opfers verfolgt.

Siehe auch