Corona: Einrichtungsbezogene Impfpflicht

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Medien

Massenmedien

⭕ 08.08.22 | Berliner Zeitung: »Corona : Klinik bittet ungeimpfte Ärzte und Pfleger weiterzuarbeiten«
 »Die Uniklinik Regensburg sorgt sich um die „Gewährleistung der Versorgungssicherheit“. Die Klinikleitung appelliert an die Mitarbeiter, nicht zu kündigen.«

⭕ 09.08.22 | BR24: »Uniklinik Regensburg: Ungeimpftes Personal soll nicht kündigen«
 »Uniklinik Regensburg: Fünf Prozent ungeimpft
… Den Angaben nach sind am Universitätsklinikum Regensburg derzeit rund 5.000 Menschen beschäftigt. Der Klinikleitung zufolge verfügen etwa 95 Prozent von ihnen über einen Immunitätsnachweis.«

⭕ 06.12.22 | BR24: »Ungeimpft als Pflegekraft: Impfpflicht wird kaum kontrolliert«
 »"Das war anfangs ein Druck innerhalb des Unternehmens, weil wir nicht wussten, wie die Gesundheitsämter bei den Kontrollen vorgehen", sagt Markus Eckhardt, Geschäftsführer des BRK-Kreisverbands Straubing-Bogen. Für ihn war die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu Beginn "ein schöner Gedanke". Im Nachgang aber hätte sie die Situation in der Pflege verschlechtert. Und: "Wir waren überrascht, dass es nicht kontrolliert wurde." … Ähnlich sehen das auch Franz Xaver Knott, Pflegedirektor am Straubinger Klinikum, sowie Christian Schmitz, Vorstand der Arberland-Kliniken. Konsequenzen hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Bestandspersonal nicht. Nur wenige hätten aufgrund der Impfpflicht die Pflege verlassen, wie es heißt.
Probleme gab es jedoch besonders bei Neueinstellungen: Neues Personal musste geimpft sein, daran führte und führt bislang kein Weg vorbei. Die Bewerberzahlen seien deshalb deutlich gesunken, sagt Schmitz.«

Alternative Medien

⭕ 17.01.23 | Vier: »Unfassbar, aber wahr« von Tilo Gräser
 »Berichte über die Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fasst ein Buch zusammen, das am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Darin schildern Menschen, die im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind und waren, was die im Dezember 2021 beschlossene Corona-Impfpflicht für sie bedeutete – bis zum Berufsverbot.«

Weblinks

Wikipedia

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Siehe auch