Arzneimittelprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Oktober 2018, 22:11 Uhr

An einer Arzneimittelprüfung nehmen gesunde Testpersonen eine (ihnen häufig unbekannte) Arznei ein und registrieren dabei alle auftretenden Symptome. Die Symptome werden in Geist-Gemütssymptome (z. B. Erregung, Angst etc.), körperliche Allgemeinsymptome (Appetit, Durst , Schlaf etc.) und Lokalsymptome (z.B: Nachtschweiß an Händen und Füssen, Herzklopfen) unterteilt.

Diese Symptome werden vom Prüfleiter gesammelt, veröffentlicht und dann eventuell in eine Arzneimittellehre oder in ein Repertorium aufgenommen. Durch neue und wiederholte Arzneimittelprüfungen werden die Arzneimittellehren ständig erweitert. Derzeit werden über 8000 homöopathische Arzneien verwendet.


Literatur:

Sherr, Jeremy: Die homöopathische Arzneimittelprüfung. Dynamik und Methode, Rösrath 1998