Mehrfachtestungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Da seit Mitte Februar zusätzliche Testungen keine Befreiung aus der Quarantäne mehr bieten können und seit diesem Zeitpunkt am Ende der Quarantäne auch Antigen-Tests zulässig sind, müsste die Zahl der Mehrfachtestungen seit Mitte Februar abgenommen haben.
 
Da seit Mitte Februar zusätzliche Testungen keine Befreiung aus der Quarantäne mehr bieten können und seit diesem Zeitpunkt am Ende der Quarantäne auch Antigen-Tests zulässig sind, müsste die Zahl der Mehrfachtestungen seit Mitte Februar abgenommen haben.
 
  
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==

Version vom 5. Mai 2021, 21:21 Uhr

COVID-19

Zeitweise war es möglich, die eigentlich vierzehntägige Quarantäne schon nach zehn Tagen zu beenden, wenn bei Symptomfreiheit ein negatives PCR-Testergebnis erfolgte. Seit Mitte Februar 2021 [1] ist ein Verkürzung der Quarantäne durch ein negatives Testergebnis nicht mehr möglich. Begründet wird dies mit dem Auftreten besorgniserregender SARS-CoV-2-Varianten.[2] Seit Mitte Februar 2021 ist ein SARS-CoV-2-PCR- oder Antigentest am Ende der Quarantäne erforderlich.

Schon aus obigen Regelungen wird klar, dass es zu vielen Mehrfachtestungen kommt. Die positiven Testergebnisse werden aber in anonymisierter Form an das RKI gemeldet und dort deshalb fälschlicherweise als Neuinfektion erfasst. Daraus folgt, dass die tatsächliche Inzidenz geringer ist, als die Zahlen des RKI belegen.

Da seit Mitte Februar zusätzliche Testungen keine Befreiung aus der Quarantäne mehr bieten können und seit diesem Zeitpunkt am Ende der Quarantäne auch Antigen-Tests zulässig sind, müsste die Zahl der Mehrfachtestungen seit Mitte Februar abgenommen haben.

Siehe auch

🔥 PCR-Test

🔥 Testzahlen / PCR-Tests

Fußnoten und Quellennachweise

  1. Zeitpunkt ermittelt aus den alten Versionen der RKI-Webseite im Web-Archive
  2. RKI: Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen Stand: 5.3.2021