Samplingproblem: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut SWR wurde die Übermittlungspflicht für negative Testergebnisse im November 2020 aus dem [[Infektionsschutzgesetz|Infektionsschutzgesetz]] gestrichen. Auf SWR-Anfrage antwortete das [[Gesundheitsministerium|Gesundheitsministerium]]: <q>Negative Ergebnisse aus PCR-Untersuchungen zeichnen kein vollständiges oder sogar ein verzerrtes Lagebild, weil negative Testergebnisse aus Schnelltests nicht berücksichtigt wären.</q> Darüber war der SWR irritiert, weil Schnelltests laut [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile RKI-Richtlinie] nicht für die Berechnung der Inzidenz herangezogen werden.<ref>[https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/corona-daten-inzidenz-101.html Mangelhafte Daten zur Pandemie / Testen im Blindflug? Stand: 11.03.2021 15:12 Uhr]</ref> Indirekt bestätigt das Gesundheitsministerium damit aber die Verschärfung des Samplingproblems durch vorgelagerte Schnelltests.
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Laut SWR wurde die Übermittlungspflicht für negative Testergebnisse im November 2020 aus dem [[Infektionsschutzgesetz|Infektionsschutzgesetz]] gestrichen. Auf SWR-Anfrage antwortete das [[Gesundheitsministerium|Gesundheitsministerium]]: <q>Negative Ergebnisse aus PCR-Untersuchungen zeichnen kein vollständiges oder sogar ein verzerrtes Lagebild, weil negative Testergebnisse aus Schnelltests nicht berücksichtigt wären.</q> Darüber war der SWR irritiert, weil Schnelltests laut [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile RKI-Richtlinie] nicht für die Berechnung der Inzidenz herangezogen werden.<ref>[https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/corona-daten-inzidenz-101.html Mangelhafte Daten zur Pandemie Testen im Blindflug? Stand: 11.03.2021 15:12 Uhr]</ref> Indirekt bestätigt das Gesundheitsministerium damit aber die Verschärfung des Samplingproblems durch vorgelagerte Schnelltests.
  
 
==== Verschärfung des Samplingproblems durch vorgelagerte Schnelltests ====
 
==== Verschärfung des Samplingproblems durch vorgelagerte Schnelltests ====

Version vom 3. April 2021, 23:06 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert Koch-Institut (RKI) in seinen Lage-/Situationsberichten angibt, ist die Zahl der positiven COVID-19-PCR-Tests der letzten sieben Tage multipliziert mit dem Verhältnis 100.000 / Bevölkerungszahl. Die tatsächlichen Testzahlen werden nicht berücksichtigt. Die Zahl der durchgeführten Testungen hat damit einen direkten Einfluss auf die Inzidenz. Erhöht man die Anzahl der Tests steigt die Inzidenz, wird weniger getestet, sinkt die Inzidenz.

Einen weiteren direkten Einfluss auf die "RKI-Inzidenz" hat die Auswahl der zu testenden Personen. Testet man querbeet durch die Bevölkerung, "erwischt" man weniger Positive als wenn man sich auf symptomatische oder auf Kontaktpersonen beschränkt. Dies wird auch mehrfach vom RKI bestätigt.[1]

Laut SWR wurde die Übermittlungspflicht für negative Testergebnisse im November 2020 aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Auf SWR-Anfrage antwortete das Gesundheitsministerium: Negative Ergebnisse aus PCR-Untersuchungen zeichnen kein vollständiges oder sogar ein verzerrtes Lagebild, weil negative Testergebnisse aus Schnelltests nicht berücksichtigt wären. Darüber war der SWR irritiert, weil Schnelltests laut RKI-Richtlinie nicht für die Berechnung der Inzidenz herangezogen werden.[2] Indirekt bestätigt das Gesundheitsministerium damit aber die Verschärfung des Samplingproblems durch vorgelagerte Schnelltests.

Verschärfung des Samplingproblems durch vorgelagerte Schnelltests

Positive Schnelltests werden durch einen nachfolgenden PCR-Test bestätigt. Die Schnelltest wirken quasi als Vorfilter für die PCR-Test, indem die negativen Schnelltests weggefiltert werden. Dadurch erhöht sich die Positivenquote bei den PCR-Tests ohne dass sich die Infektionslage geändert hätte.

Belege für die Unzuverlässigkeit der erhobenen Daten

Prof. Dr. Stefan Homburg vermutet, dass die Dashboard-Daten nicht für die Analyse geeignet sind. Es könnte aber auch ein Rechenfehler sein.

Der mittlere zeitliche Abstand von Symptombeginn zum Tod wird mit 11 bis 18 Tagen angegeben und die mittlere Inkubationszeit 5-6 Tagen. [1] Daraus folgt, dass die Sterbezahlen den Infektionszahlen um ca. zwei Wochen verzögert folgen sollten. Das ist meistens nicht der Fall.[3] In Sachsen gab es während der zweiten Welle praktisch gar keinen zeitlichen Abstand zwischen den "Infektionszahlen" und den Sterbezahlen.

Zweite Welle in Sachsen

Die Zahlen zeigen also das Infektionsgeschehen nicht korrekt an.

Fußnoten

  1. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19 Gesamtstand: 11.3.2021: Eine Ausweitung der Testindikationen (z.B. für Reiserückkehrer) oder eine Erhöhung der Zahl durchgeführter Tests (z.B. im Rahmen von Ausbrüchen oder Studien) kann zu einem Anstieg der Fallzahlen führen, da zuvor unentdeckte Infizierte (auch ohne oder mit nur sehr milden Symptomen) erkannt werden.
  2. Mangelhafte Daten zur Pandemie Testen im Blindflug? Stand: 11.03.2021 15:12 Uhr
  3. Beachte: Die Zahlen im Excel-Sheet des RKI sind anscheinend zeitversetzt und für diese Analyse nicht nur unbrauchbar sondern auch irreführend.