Handeln: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Mai 2019, 17:25 Uhr
Ein Lebewesen, das nur reflexiv auf die Umstände seiner Lebenswelt reagiert, handelt nicht. Sobald jedoch ein Lebewesen einen Verstand besitzt, der es ihm erlaubt, reflexiv und bewusst über die Möglichkeiten seines Schaffens nachzudenken, sich Ziele zu setzen und Mittel zur Erreichung dieser Ziele abzuwägen, entsteht begrifflich das, was wir das Handeln nennen.
Der Begriff des Handelns wird also gerade erst dann relevant, wenn Lebewesen einen Verstand entwickeln und es nun darum geht, diesen Verstand einzusetzen wie er aus seiner eigenen Natur lebendig ist. Das rein unbewusste reflexive Verhalten jedes Tieres ordnet sich des Bedingungen des evolutionären System unter, aus dem es entstanden ist. Man kann sagen, dass dieses Verhalten bereits biologisch programmiert oder determiniert ist. Mit der Entscheidungsfähigkeit des Verstandes über betreffendes Verhalten hebt sich diese biologische Determination auf. Die Funktionen des Lebewesens sind nicht mehr rein reflexiv und schematisch dem Kommandosystem der Nerven und Organe unterworfen. Der Verstand übernimmt nun einen Teil der Steuerung des Organismus und entscheidet sein entsprechendes Verhalten es post mithilfe einer Funktion, die erst durch einen evolutionären Schritt möglich wird. Dem bewussten Verstand ist es nun erlaubt, über das Wohl und Übel seines Verhaltens selbst nachzudenken. Die Möglichkeiten des Verstandes sind nicht nur durch die Performance des Gehirns begrenzt, sondern auch durch verschieden ausgeprägte Bewusstseinsebenen begrenzt. Beispielsweise könnte der Mensch bewusst versuchen, einen Lügendetektor zu beschwindeln oder über seinen evolutionären Aufbau nachdenken und an seinen genetischen Aufbau gezielt manipulieren. Um diese hohen Fähigkeiten zu entwickeln, muss der Mensch verschiedene Bewusstseinserweiterungen durchlaufen. Gemäß dem evolutionären Programm ändert sich aber zunächst nichts am evolutionären Zweck des bewussten Verhaltens. Das Handeln dient nach wie vor dem biologischem Ziel des Selbsterhalts. Das entwickelte Wesen übernimmt nur selbst den Willen, der sich in Tat und Wirken umsetzt und verwirklicht. Handeln "ist ziel- und zweckbewusstes Sichbenehmen, ist sinnhafte Antwort des Subjekts — der menschlichen Persönlichkeit — auf die Gegebenheit der Welt und des Lebens. Mit diesen und ähnlichen Umschreibungen können wir die an den Anfang unserer Untersuchung gestellte Begriffsbestimmung verdeutlichen und vor manchen Missverständnissen bewahren. Doch alles, was wir zu sagen haben, ist in unsere(r) Begriffsbestimmung schon enthalten, und, was wir zunächst zu tun haben, ist, aus diesem unseren Begriffe des Handelns alles das zu entfalten, was in ihm enthalten ist, und klar zu machen, was er nicht umschliesst."[1]
Dieser Begriff ist daher in seiner erkenntnistheoretischen Entstehung völlig eindeutig und bedarf zur Klärung nur seiner eigenen Analyse, was wir Praxeologie nennen.
- ↑ Mises, Nationalökonomie, Kap. 1.1.