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Insbesondere Gesetze, die mit schweren Grundrechtseingriffen einhergehen, müssen verhältnismäßig sein. In der Frage ienr Impflicht schließen sogart zwei Aspekte die Verhältnismäßigkeit aus:
 
Insbesondere Gesetze, die mit schweren Grundrechtseingriffen einhergehen, müssen verhältnismäßig sein. In der Frage ienr Impflicht schließen sogart zwei Aspekte die Verhältnismäßigkeit aus:
  
Absolut zwingend wäre wäre Fremdschutz
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#Für die Verhältnismäßigkeit einer sog. "Impfpflicht" hätten die Spikungen zwingend Fremdschutz gewährleisten müssen.
 
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#Ebenfalls hätte eine Risokoabwärgung oder Risikobertung erfolgen müssen. Diese wurde jedoch nicht vorgenommen.  
Ebenfalls hätte eine Risokoabwärgung oder Risikobertung erfolgen müssen. Diese wurde jedoch nicht vorgenommen.
 
  
 
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Aktuelle Version vom 18. August 2024, 11:13 Uhr

Gaerditz-Verfassungsblog

Widerlegegung vieler Falschbehauptungen, die Klaus Ferdinand Gärditz, Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, am 24 January 2022 im Artikel "Grundrechtsdogmatik auf dem Jahrmarkt der Wahrheiten?" auf https://verfassungsblog.de veröffentlichte.

Impfpflicht?

Wiederholt schreibt Gärditz von "Impfpflicht". Dieser Begriff ist falsch und erweckt unzutreffende Assoziationen mit Impfungen aus Kindertagen. Denn tatsächlich sind die Spikungen/Transfektionen eben keine herkömmlichen Impfungen, sondern Gentechnik-Experimente mit häufigen Nebenwirkungen, wo sich praktisch ALLE Behauptungen zur "Wirksamkeit & Sicherheit" als falsch erwiesen.
Lesson learned: es ist praktisch unmöglich, juristisch die Frage der "Impfpflicht" korrekt zu bewerten, wenn kein hinreichendes medizinisches Fachwissen vorhanden ist. Verstärkt wird dies, wenn der Bewerter ein Opfer von Desinformation wie z.B. "wirksam & sicher", "fast nebenwirkungsfrei" u/o "mehr oder weniger nebenwirkungsfrei" ist. Dann liegt eine Falschbewertung in der Natur der Sache.

Verhältnismäßigkeit 

Insbesondere Gesetze, die mit schweren Grundrechtseingriffen einhergehen, müssen verhältnismäßig sein. In der Frage ienr Impflicht schließen sogart zwei Aspekte die Verhältnismäßigkeit aus:

  1. Für die Verhältnismäßigkeit einer sog. "Impfpflicht" hätten die Spikungen zwingend Fremdschutz gewährleisten müssen.
  2. Ebenfalls hätte eine Risokoabwärgung oder Risikobertung erfolgen müssen. Diese wurde jedoch nicht vorgenommen.