Staatsanwaltschaft (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. März 2024, 00:48 Uhr

»Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet.« (Quelle /Wikipedia)

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