Verleumdung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verleumdung''' bedeutet im [[Deutschland|deutschen]] Strafrecht, dass jemand über eine Person gegenüber einem Dritten ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.« ([https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verleumdung_(Deutschland)&oldid=227084528 Quelle] /[[Wikipedia|Wikipedia]])
  
Die '''Verleumdung''' stellt einen Straftatbestand nach § 187 StGB dar.
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Strafvorschrift: [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html § 187] Strafgesetzbuch (StGB)
  
Die Verleumdung ist eine schwere Form der Beleidigung. Sie wird dadurch begangen, dass der Täter wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist. Die Zubilligung mildernder Umstände ist möglich.
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= [[:Kategorie:Medien|Medien]] =
  
== Strafe ==
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– EMPFEHLUNG: GRUNDSÄTZLICH MÖGLICHST BREIT INFORMIEREN. –
  
Die Verleumdung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
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== [[Massenmedien|Massenmedium]] ==
  
Wenn die Verleumdung öffentlich begangen wird, wird sie mit einer Freiheitsstrafe von 1 Monat bis zu fünf Jahren (§ 187 StGB) bestraft werden.
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Öffentliche Verleumdung von Politikern in Zusammenhang mit ihrer Stellung im öffentlichen Leben, soweit die Verleumdung deren öffentlichen Wirken zu erschweren geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahre bestraft (§ 188 StGB).
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== [[Alternative_Medien|Alternative Medien]] ==
  
== Verfolgung ==
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– Bitte beachten, dass in den Artikeln i. d. R. Quellen angegeben sind (auch Massenmedien-Artikel). –
  
*Ihre Verfolgung setzt einen Strafantrag des Opfers voraus.  
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*<span style="font-size:medium">[[Google|Google]]-Suche nach&nbsp;»Verleumdung«&nbsp;in [https://kurzelinks.de/6anx ausgewählten Medien etc.]</span>
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*Google-Suche auf [[Reitschuster.de|reitschuster.de]] nach [https://kurzelinks.de/qu69 Verleumdung]
  
== Üble Nachrede ==
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Die [[Üble_Nachrede|Üble Nachrede]] unterscheidet sich juristisch von der Verleumdung dahingehend, dass es genügt, dass es dem Angeklagten vor Gericht nicht möglich ist, nachzuweisen, dass seine Behauptungen wahr sind. Kann das Gericht bzw. ein Kläger aber nachweisen, dass die Behauptungen unwahr sind, handelt es sich um die schärfer zu bestrafende Verleumdung.
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= Weblinks =
  
== Siehe auch ==
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== [[Wikipedia|Wikipedia]] ==
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*Artikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrdelikt Ehrdelikt]
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*'''Artikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung_(Deutschland) Verleumdung (Deutschland)]'''
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*Artikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung_(Österreich) Verleumdung (Österreich)]
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*Artikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung_(Schweiz) Verleumdung (Schweiz)]
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– Bitte die Kategorie/n unter jedem Wikipedia-Artikel beachten.&nbsp;–
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== [[Youtube|Youtube]] ==
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*Playlist [https://www.youtube.com/playlist?list=PL1eFyfyVP6ggJKfEUeYRJnpCpI0JzC6rG Verleumdung]
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= Siehe auch =
  
 
*[[Beleidigung|Beleidigung]]  
 
*[[Beleidigung|Beleidigung]]  

Aktuelle Version vom 25. Februar 2024, 01:03 Uhr

Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person gegenüber einem Dritten ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.« (Quelle /Wikipedia)

Strafvorschrift: § 187 Strafgesetzbuch (StGB)

Medien

– EMPFEHLUNG: GRUNDSÄTZLICH MÖGLICHST BREIT INFORMIEREN. –

Massenmedium

Alternative Medien

– Bitte beachten, dass in den Artikeln i. d. R. Quellen angegeben sind (auch Massenmedien-Artikel). –

Weblinks

Wikipedia

– Bitte die Kategorie/n unter jedem Wikipedia-Artikel beachten. –

Youtube

Siehe auch