Arzneimittelprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. November 2019, 09:08 Uhr
Dieser Artikel handelt von der Arzneimittelprüfung im Rahmen der Homöopathie. Für Tests von Arzneimitteln im Rahmen der Schulmedizin siehe pharmazeutische Arzneimittelprüfungen.
Der Begriff der Arzneimittelprüfung wurde im Rahmen der Entwicklung der homöopathischen Therapieform vor zwei Jahrhunderten Samuel Hahnemann geprägt. Damit wurden erstmals Tests an Gesunden zur Erkenntnis von Arzneiwirkungen in die medizinische Forschung eingeführt. Später wurde der Begriff auch auf pharmazeutische Arzneimittelprüfungen übertragen.
Bei einer homöopathischen Arzneimittelprüfung nehmen gesunde Versuchspersonen (meistens Gruppen von HomöopathInnen) eine (ihnen gewöhnlich unbekannte) Arznei ein und registrieren dabei alle auftretenden Symptome. Die Symptome werden in Geist-Gemütssymptome (z. B. Erregung, Angst etc.), körperliche Allgemeinsymptome (Appetit, Durst , Schlaf etc.) und Lokalsymptome (z.B: Nachtschweiß an Händen und Füssen, Herzklopfen) unterteilt.
Diese Symptome werden vom Prüfleiter gesammelt, veröffentlicht und dann eventuell in eine Arzneimittellehre oder in ein Repertorium aufgenommen. Durch neue und wiederholte Arzneimittelprüfungen werden die Arzneimittellehren ständig erweitert.
Derzeit werden über 8600 homöopathische Arzneien verwendet, von denen mehr als 2400 geprüft sind.[1]
Literatur:
Sherr, Jeremy: Die homöopathische Arzneimittelprüfung. Dynamik und Methode, Rösrath 1998
Fußnoten:
- ↑ Vollständige Auflistung siehe www.provings.info