Martin Wylicil: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Von seiner [https://www.internist-pneumologe.de Webseite]: {{quote|ANDERS allerdings beurteile ich wie viele Fachkollegen die Entwicklung eines Coronaimpfstoffes mit "verkürztem Zulassungsverfahren" als riskant und nicht zielführend. Es handelt sich um eine völlig neue Impftechnik, die bisher so am Menschen noch nicht zugelassen wurde. Um Langzeitschäden zu beurteilen (Durch eine Impfung ausgeöste Entwicklung bösartiger Tumorerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, neuromuskuläre Erkrankungen) sind im Rahmen der Zulassungebestimmungen Beobachtungszeiten von 8-10 Jahren vorgegeben und auch absolut notwendig. Die Verkürzung dieses Zeitraumes bei der Entwicklung von Coronaimpfstoffen auf weniger als 1 Jahr ist riskant im Hinblick auf mögliche Spätschäden. Dazu kommt, dass das eigentliche Ziel, das vorgegeben wird - nämlich die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, in den jetzigen Studien gar nicht nachgewiesen wird.}} Dort können auch das Postionspapier der [[Ärztinnen_und_Ärzte_für_individuelle_Impfentscheidung|Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung]] e.V. und ein Artikel aus "Der Arzneimittelbrief" über die Entwicklung genetischer Impfstoffe gegen [[SARS-CoV-2|SARS-CoV-2]] heruntergeladen werden. | |
− | + | In einem Interview über die Website von Dr. Wylicil meinte der zuständige Bezirksleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Dr. med. [[Martin_Junker|Martin Junker]]: »Jeder mag denken, was er will, aber das sollte man dann für sich behalten.« | |
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Aktuelle Version vom 14. Februar 2023, 05:55 Uhr
Dr. med. Martin Wyličil, Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie, Intensivmedizin, hausärztliche Versorgung [Quelle]
Von seiner Webseite:
ANDERS allerdings beurteile ich wie viele Fachkollegen die Entwicklung eines Coronaimpfstoffes mit "verkürztem Zulassungsverfahren" als riskant und nicht zielführend. Es handelt sich um eine völlig neue Impftechnik, die bisher so am Menschen noch nicht zugelassen wurde. Um Langzeitschäden zu beurteilen (Durch eine Impfung ausgeöste Entwicklung bösartiger Tumorerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, neuromuskuläre Erkrankungen) sind im Rahmen der Zulassungebestimmungen Beobachtungszeiten von 8-10 Jahren vorgegeben und auch absolut notwendig. Die Verkürzung dieses Zeitraumes bei der Entwicklung von Coronaimpfstoffen auf weniger als 1 Jahr ist riskant im Hinblick auf mögliche Spätschäden. Dazu kommt, dass das eigentliche Ziel, das vorgegeben wird - nämlich die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, in den jetzigen Studien gar nicht nachgewiesen wird.
Dort können auch das Postionspapier der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. und ein Artikel aus "Der Arzneimittelbrief" über die Entwicklung genetischer Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 heruntergeladen werden.
In einem Interview über die Website von Dr. Wylicil meinte der zuständige Bezirksleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Dr. med. Martin Junker: »Jeder mag denken, was er will, aber das sollte man dann für sich behalten.«