Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Eigentum''' wird oft das bezeichnet, was der Person zu eigen ist (im Sinne von "Mein" und "Dein") und so kontrolliert werden kann. Ein normativer Anspruch leitet sich daraus alleine noch nicht ab, möglicherweise aber ein Machtanspruch.
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'''Eigentum''', als Eigentums[[recht]] verstanden, ist im marktwirtschaftlichem Sinne völlig definitionsoffen. Eigentumsverhältnisse bilden sich ohne Staat im Konsens aus einer kooperativen Ordnung heraus.
 
 
 
Eigentumsrecht darf nicht als Konzept verstanden werden, das man in eine Gesellschaft implantieren kann. Vielmehr ist "Eigentum" im normativen Sinne nur das Ergebnis des freiwilligen kooperativen Handelns.
 

Aktuelle Version vom 8. November 2019, 12:24 Uhr