Corona: Einrichtungsbezogene Impfpflicht

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Gerichtsentscheidung

⭕ 03.09.24 | Verwaltungsgericht Osnabrück: »Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor«
 »Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen.«

Medien

– EMPFEHLUNG: GRUNDSÄTZLICH MÖGLICHST BREIT INFORMIEREN. –

Massenmedien

⭕ 08.08.22 | Berliner Zeitung: »Corona : Klinik bittet ungeimpfte Ärzte und Pfleger weiterzuarbeiten«
 »Die Uniklinik Regensburg sorgt sich um die „Gewährleistung der Versorgungssicherheit“. Die Klinikleitung appelliert an die Mitarbeiter, nicht zu kündigen.«

⭕ 09.08.22 | BR24: »Uniklinik Regensburg: Ungeimpftes Personal soll nicht kündigen«
 »Uniklinik Regensburg: Fünf Prozent ungeimpft
… Den Angaben nach sind am Universitätsklinikum Regensburg derzeit rund 5.000 Menschen beschäftigt. Der Klinikleitung zufolge verfügen etwa 95 Prozent von ihnen über einen Immunitätsnachweis.«

⭕ 06.12.22 | BR24: »Ungeimpft als Pflegekraft: Impfpflicht wird kaum kontrolliert«
 »"Das war anfangs ein Druck innerhalb des Unternehmens, weil wir nicht wussten, wie die Gesundheitsämter bei den Kontrollen vorgehen", sagt Markus Eckhardt, Geschäftsführer des BRK-Kreisverbands Straubing-Bogen. Für ihn war die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu Beginn "ein schöner Gedanke". Im Nachgang aber hätte sie die Situation in der Pflege verschlechtert. Und: "Wir waren überrascht, dass es nicht kontrolliert wurde." … Ähnlich sehen das auch Franz Xaver Knott, Pflegedirektor am Straubinger Klinikum, sowie Christian Schmitz, Vorstand der Arberland-Kliniken. Konsequenzen hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Bestandspersonal nicht. Nur wenige hätten aufgrund der Impfpflicht die Pflege verlassen, wie es heißt.
Probleme gab es jedoch besonders bei Neueinstellungen: Neues Personal musste geimpft sein, daran führte und führt bislang kein Weg vorbei. Die Bewerberzahlen seien deshalb deutlich gesunken, sagt Schmitz.«

⭕️ 03.09.24 | Berliner Zeitung: »Höchstgericht soll entscheiden: Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte?«

⭕️ 03.09.24 | NDR: »Corona-Prozess um Pflegehelferin geht an Bundesverfassungsgericht«

⭕️ 03.09.24 | Bild»Höchstes Gericht muss jetzt entscheiden | Pflege-Impfpflicht nicht verfassungsgemäß?«

⭕️ 03.09.24 | Deutschlandfunk: »Coronapandemie | Verwaltungsgericht Osnabrück lässt Verfassungsmäßigkeit von Pflege-Impfpflicht in Karlsruhe prüfen«

⭕ 3.9.24 | NOZ: Verwaltungsgericht zieht RKI in Zweifel | »RKI-Chef macht Aussagen vor Osnabrücker Gericht: Ein Hauch von „Corona-Tribunal“«
„Es sind bemerkenswerte Worte, mit denen Gert-Arnim Neuhäuser, Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts, die Sitzung nach mehr als fünf Stunden schließt: Das Robert-Koch-Institut (RKI) habe möglicherweise eine Vorstellung von Wissenschaftlichkeit und von politischer Einflussnahme, die sich nicht mit der eines Verwaltungsjuristen decke. Für die Sache, die Neuhäuser gerade verhandelt hat, folge daraus: ‚Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist überzeugt, dass bestimmte Grundrechtseingriffe in der Pandemie verfassungswidrig waren.‘ (…) Ausgerechnet ein Mann, der für die in den RKI-Files veröffentlichten Protokolle verantwortlich zeichnet, wird das untergrabene Vertrauen der Osnabrücker Kammer nachhaltig beschädigen: Lars Schaade, vormaliger Leiter des RKI-Corona-Krisenstabes und heute Präsident des Institutes. Das Osnabrücker Gericht hatte ihn in den Zeugenstand geladen. (…) Die Kammer hat sich gut vorbereitet und 25 Textpassagen vorbereitet, zu denen sie Schaade befragen will. (…) Schaade ist auf das, was sich gerade entwickelt, offenbar nur unzureichend vorbereitet. (...) Alles in allem, so wird es das Gericht später befinden, habe sich Ende 2022 wohl eine Lage entwickelt, in der regelmäßiges Testen einen der Impfung mindestens gleichwertigen Schutz geboten habe. ‚Und aus verwaltungsrechtlicher Sicht muss man auch sagen, dass es sich dabei um das geringere Mittel handelt, was also vorzuziehen wäre‘, kommentiert Richter Neuhäuser. Diese Erkenntnis habe nach Erkenntnis des Gerichts auch das RKI gehabt. (…) Es könne nicht zulasten der Grundrechtsträger – also der Bevölkerung – gehen, wenn die Kommunikation zwischen RKI und BMG gestört war oder das Institut mit seinen Erkenntnissen beim Ministerium nicht durchdrang. Und dann sagt der Richter noch diesen Satz: ‚Die Annahme, das RKI sei, wie im Gesetz vorgesehen, eine vom politischen Raum unabhängige Bundesbehörde, ziehen wir nach der Beweisaufnahme mit Herrn Schaade jedenfalls in Zweifel.‘“

Alternativmedien

– Bitte beachten, dass in den Artikeln i. d. R. Quellen angegeben sind (auch Massenmedien-Artikel). –

⭕ 17.01.23 | Vier: »Unfassbar, aber wahr« von Tilo Gräser
 »Berichte über die Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fasst ein Buch zusammen, das am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Darin schildern Menschen, die im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind und waren, was die im Dezember 2021 beschlossene Corona-Impfpflicht für sie bedeutete – bis zum Berufsverbot.«

⭕️ 03.09.24 | Apollo News: »Nach Vernehmung von RKI-Chef: Verwaltungsgericht hält Pfleger-Impfpflicht für verfassungswidrig«

⭕️ 03.09.24 | Dr. rer. pol. Norbert Häring: »Gericht will neue Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes«

⭕️ 04.09.24 | Multipolar: »Gericht: Einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungswidrig«
»Verwaltungsgericht Osnabrück beauftragt Bundesverfassungsgericht mit erneuter Überprüfung / Aufgedeckte RKI-Protokolle entscheidend für neue Rechtsbewertung / RKI-Präsident: Risikobewertung war teils politisches „Management“ …
Thomas Drewes, Leiter der Rechtsabteilung des Landkreises Osnabrück, der als Beklagter auftrat, erklärte anschließend, die Beweisaufnahme habe ihn „nachdenklich gemacht“: „Wir als nachgeordnete, regionale Behörde sind davon ausgegangen, dass RKI, Landes- und Bundesämter stets nach aktuellem Stand der Wissenschaft handeln. Ich würde den von uns erlassenen Bescheid heute mit meinem Herzen aufheben.“«

Weblinks

Wikipedia

– Bitte die Kategorien beachten (ganz unten). –

Youtube

Siehe auch